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Der nächste WOCHENEND/FEIERTAG Notdienst
Vom: 02.12.23 bis 03.12.23 Notdienstpraxis für Kleintiere in Mittelfranken Dr. Schrepf in 90599 Dietenhofen
Vom: 02.12.23 bis 03.12.23 Tierarztpraxis Christiane Haimerl in 91154 Roth
Vom: 02.12.23 bis 03.12.23 Tierarztpraxis Dr. med. vet. Karen von Trauwitz in 92318 Neumarkt/Opf
Vom: 02.12.23 bis 03.12.23 Tierarztpraxis Langenzenn Tierärztin Anita Kling in 90579 Langenzenn
Vom: 03.12.23 bis 03.12.23 Tierklinik am Nordring in 90408 Nürnberg
Vom: 09.12.23 bis 10.12.23 Notdienstpraxis für Kleintiere in Mittelfranken Dr. Schrepf in 90599 Dietenhofen
Vom: 09.12.23 bis 10.12.23 TIERARZTPRAXIS Dr. med. vet. Rainer Hussong in 90592 Schwarzenbruck
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Notfall an Werktagen?
Rufen Sie Ihre nächstgelegene Tierklinik an!

Tierärztliche Klinik Feuchtwangen

915545 Feuchtwangen
Telefon: +49985267200
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Website: tierklinik-schweizer.de/

Tierklinik am Hafen

Wertachstraße 1
90451 Nürnberg
Telefon: 0911-643110

Tierklinik Dinkelsbühl GmbH

Dr.D.Hörber & Dr.J.Lauer
Heininger-Ring 17
Telefon: 09851 1737
91550 Dinkelsbühl
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM NOTDIENST

Im akuten, lebensbedrohlichen Notfall Ruhe bewahren! Telefonnummer des Tierarztes im Notdienst wählen und die Situation schildern. Der Tierarzt wird dann zusammen mit Ihnen entscheiden wie weiter verfahren wird.

NOTFALLGEBÜHREN
Beim Besuch der Notaufnahme werden zusätzlich Notfall- und Bereitschaftsgebühren erhoben. (Meist zweifacher Satz der regulären Behandlung) Bezahlung der Behandlung direkt vor Ort, keine Rechnungsstellung im Notdienst!
BITTE BEACHTEN SIE
Seit Mitte Februar 2020 schreibt die Gebührenordnung für Tierärzte eine Erhebung von 50,00 Euro plus MWST (gesamt 59,50€) als Notdienstgebühr für jeden Notfall zusätzlich zur regulären Tätigkeit bzw. Behandlung vor. Außerdem ist TierarztIn verpflichtet, mindestens den 2-fachen und höchstens den 4-fachen Gebührensatz für seine Tätigkeit abzurechnen.