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Der nächste WOCHENEND/FEIERTAG Notdienst
Vom: 16.11.24 bis 17.11.24 Dr.med.vet. Stefan Götz Tierarzt, Windsbach in 91575 Windsbach
Vom: 16.11.24 bis 16.11.24 KLEINTIERPRAXIS DR. BURKHARD WINKLER in 91074 Herzogenaurach
Vom: 16.11.24 bis 16.11.24 Kleintierpraxis Stein TÄ Jasmin Lindgens in 90547 Stein
Vom: 16.11.24 bis 17.11.24 NOTDIENSTPRAXIS FÜR KLEINTIERE IN MITTELFRANKEN in 90599 Dietenhofen
Vom: 17.11.24 bis 17.11.24 Tierarztpraxis in der Vacher Mühle - Kratz Katharina in 90768 Fürth
Vom: 23.11.24 bis 23.11.24 TIERARZTPRAXIS DR. MED. VET. CAROLIN HERZMONEIT in 91757 Treuchtlingen-Wettelsheim
Vom: 23.11.24 bis 24.11.24 TIERARZTPRAXIS THALMÄSSING – MED. VET. GIERER in 91177 Thalmässing
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Geben Sie Ihren Standort, PLZ, Ort oder Straße ein, wählen Sie den Radius und klicken Sie auf ÜBERMITTELN. Die notdiensthabenden Tierarztpraxen werden angezeigt.

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Notfall an Werktagen?
Rufen Sie Ihre nächstgelegene Tierklinik an!

Tierärztliche Klinik Feuchtwangen

915545 Feuchtwangen
Telefon: +49985267200
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Website: tierklinik-schweizer.de/

Tierklinik am Hafen

Wertachstraße 1
90451 Nürnberg
Telefon: 0911-643110

Tierklinik Dinkelsbühl GmbH

Dr.D.Hörber & Dr.J.Lauer
Heininger-Ring 17
Telefon: 09851 1737
91550 Dinkelsbühl
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM NOTDIENST

Im akuten, lebensbedrohlichen Notfall Ruhe bewahren! Telefonnummer des Tierarztes im Notdienst wählen und die Situation schildern. Der Tierarzt wird dann zusammen mit Ihnen entscheiden wie weiter verfahren wird.

NOTFALLGEBÜHREN
Beim Besuch der Notaufnahme werden zusätzlich Notfall- und Bereitschaftsgebühren erhoben. (Meist zweifacher Satz der regulären Behandlung) Bezahlung der Behandlung direkt vor Ort, keine Rechnungsstellung im Notdienst!
BITTE BEACHTEN SIE
Seit Mitte Februar 2020 schreibt die Gebührenordnung für Tierärzte eine Erhebung von 50,00 Euro plus MWST (gesamt 59,50€) als Notdienstgebühr für jeden Notfall zusätzlich zur regulären Tätigkeit bzw. Behandlung vor. Außerdem ist TierarztIn verpflichtet, mindestens den 2-fachen und höchstens den 4-fachen Gebührensatz für seine Tätigkeit abzurechnen.