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Der nächste WOCHENEND/FEIERTAG Notdienst
Vom: 21.09.24 bis 21.09.24 Kleintierpraxis Dr. Ulrike Eyrich Kleintierpraxis in 91217 Hersbruck
Vom: 21.09.24 bis 22.09.24 TIERARZTPRAXIS THALMÄSSING – MED. VET. GIERER in 91177 Thalmässing
Vom: 21.09.24 bis 22.09.24 Tierarztpraxis Dr. med. vet. Karen von Trauwitz in 92318 Neumarkt/Opf
Vom: 21.09.24 bis 22.09.24 TIERÄRZTEHAUS NEUSTADT/AISCH in 91413 Neustadt/Aisch
Vom: 22.09.24 bis 22.09.24 Tierärztliche Praxis Markus Behle in Fürth Stadeln in 90765 Fürth
Vom: 28.09.24 bis 29.09.24 TIERARZTPRAXIS DR. GERHARD HEIM in 91443 Scheinfeld
Vom: 28.09.24 bis 28.09.24 Tierarztpraxis Kramp in 90552 Röthenbach
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Geben Sie Ihren Standort, PLZ, Ort oder Straße ein, wählen Sie den Radius und klicken Sie auf ÜBERMITTELN. Die notdiensthabenden Tierarztpraxen werden angezeigt.

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Notfall an Werktagen?
Rufen Sie Ihre nächstgelegene Tierklinik an!

Tierärztliche Klinik Feuchtwangen

915545 Feuchtwangen
Telefon: +49985267200
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Website: tierklinik-schweizer.de/

Tierklinik am Hafen

Wertachstraße 1
90451 Nürnberg
Telefon: 0911-643110

Tierklinik Dinkelsbühl GmbH

Dr.D.Hörber & Dr.J.Lauer
Heininger-Ring 17
Telefon: 09851 1737
91550 Dinkelsbühl
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM NOTDIENST

Im akuten, lebensbedrohlichen Notfall Ruhe bewahren! Telefonnummer des Tierarztes im Notdienst wählen und die Situation schildern. Der Tierarzt wird dann zusammen mit Ihnen entscheiden wie weiter verfahren wird.

NOTFALLGEBÜHREN
Beim Besuch der Notaufnahme werden zusätzlich Notfall- und Bereitschaftsgebühren erhoben. (Meist zweifacher Satz der regulären Behandlung) Bezahlung der Behandlung direkt vor Ort, keine Rechnungsstellung im Notdienst!
BITTE BEACHTEN SIE
Seit Mitte Februar 2020 schreibt die Gebührenordnung für Tierärzte eine Erhebung von 50,00 Euro plus MWST (gesamt 59,50€) als Notdienstgebühr für jeden Notfall zusätzlich zur regulären Tätigkeit bzw. Behandlung vor. Außerdem ist TierarztIn verpflichtet, mindestens den 2-fachen und höchstens den 4-fachen Gebührensatz für seine Tätigkeit abzurechnen.